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Der SRIW, als Teil des Projektes CoyPu, veröffentlicht Beitrag in Heft 12 des Newsdienst MMR-Aktuell – „Algorithmische Folgenabschätzung im griechischen öffentlichen Sektor: Ein Modell zur Nachahmung?“

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Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde die Frage aufgeworfen, wie KI-Systeme im öffentlichen Sektor sicher eingesetzt werden können. Dabei wurde der Bedarf an einem Risikoabschätzungsmechanismus deutlich. Eine geeignete Methode hierfür wäre die algorithmische Folgenabschätzung. Diese genießt jedoch im öffentlichen Sektor, abgesehen von bestimmten Rechtsordnungen, keine weit verbreitete Anerkennung oder rechtliche Grundlage.

Ein interessantes Beispiel für eine solche Ausnahme ist Griechenland, wo die algorithmische Folgenabschätzung für die öffentliche Verwaltung gesetzlich verankert wurde (Gesetz 4961/2022). In diesem Beitrag wird dieses Beispiel näher betrachtet. Zunächst wird der Hintergrund erläutert und die algorithmische Folgenabschätzung als Instrument des Risikomanagements erklärt. Anschließend werden die Bestimmungen des griechischen Gesetzes zur algorithmischen Folgenabschätzung dargelegt und ihr Verhältnis zur datenschutzrechtlichen Folgenabschätzung gemäß der DS-GVO sowie zur grundrechtlichen Folgenabschätzung der KI-Verordnung verglichen. Abschließend folgt eine Schlussbetrachtung samt Ausblick.

Der Beitrag ist zu finden in der  MMR-Aktuell 2024, 01543 - beck-online.

Hier gibt es mehr Informationen zum Projekt CoyPu (Cognitive Economy Intelligence Plattform für die Resilienz wirtschaftlicher Ökosysteme).

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