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Der SRIW setzt sich für einen innovationsfreundlichen Ordnungsrahmen in der digitalen Wirtschaft ein. Dafür sollten Gesetze und alternative Regulierungsinstrumente zu einem schlüssigen Gesamtsystem  miteinander verzahnt werden. Die Konkretisierungstaatlicher Grundsatz- und Werteentscheidungen durch Maßnahmen der Selbst- und Ko-Regulierung ermöglicht schnellere und flexiblere Reaktionen auf neue Herausforderungen. Die Verantwortung der Wirtschaft und kooperative Formen der Regelsetzung sollten durch Anreize, Anerkennungsverfahren und rechtliche Wirkungen gestärkt werden. Der SRIW setzt auf einen konstruktiven Dialog mit Politik, Aufsichtsbehörden und Verbraucherverbänden und ist u.a. Mitglied im Lenkungsauschuss der EU "Community of Practice for Better Self and Co-Regulation".

Aufgrund der Erfahrung und Expertise in der Entwicklung von glaubwürdigen ko-regulatorischen Maßnahmen, vor allem im Cloud Sektor, wurde SCOPE Europe als Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe des Software-as-a-Service Code of Conduct eingeladen. SCOPE Europe trägt insbesondere bei der Entwicklung und Verankerung einer gemeinsamen Governance für alle Codes of Conduct in diesem Kontext bei und kann dabei durch die Erfahrungen vergangener, erfolgreicher ko-regulatorische Projekte beitragen. Lesen Sie hier mehr über das Projekt.

Im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt plant die EU-Kommission Europa fit für das digitale Zeitalter zu machen, regulatorische Barrieren abzubauen und den grenzüberschreitenden Marktzugang für Verbraucher und Unternehmen in der EU zu verbessern. Das zusätzliche volkswirtschaftliche Potenzial eines digitalen Binnenmarkts schätzt sie auf 415 Milliarden Euro. Zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Ziele soll in den nächsten zwei Jahren fast der gesamte Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft überarbeitet und reformiert werden. Diese Reformen bieten die einmalige Chance zur Entwicklung eines innovationsfreundlichen harmonisierten und vereinfachten Ordnungsrahmens und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas in globalen digitalen Märkten.

Vorschläge für eine moderne digitale Ordnungspolitik

Basierend auf der Studie „Eckpunkte einer digitalen Ordnungspolitik“ der Professoren Dr. Gerald Spindler (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Christian Thorun (Quadriga Hochschule) vertritt der SRIW bei seinen Vorschlägen für eine moderne digitale Ordnungspolitik die folgenden Kernthesen:

  • Die Informationsgesellschaft ist unter anderem geprägt durch disruptive Geschäftsmodelle und eine hohe Innovationsgeschwindigkeit, stark divergierende Nutzererwartungen sowie den grenzüberschreitenden Charakter zahlreicher Dienste.
  • In der Regel erfordern diese Besonderheiten eine relativ abstrakte und technikneutrale staatliche Regulierung.
  • Den damit einhergehenden rechtlichen Grauzonen und Rechtsunsicherheiten kann mit dem ergänzenden Instrument der Ko-Regulierung begegnet werden.
  • Für die Wirksamkeit solcher Maßnahmen bedarf es eines regulierten Rahmens. Dieser Rahmen muss Mindestanforderungen hinsichtlich des Prozesses der Entwicklung von Kodizes, die Einbeziehung wesentlicher (kritischer) Stakeholder, Beschwerde-, Kontroll- und Monitoringverfahren sowie Sanktionsmechanismen enthalten. Zudem müssen für einen effektiven Einsatz des Instruments der Ko-Regulierung strukturelle Hindernisse beseitigt sowie Anreize für Unternehmen geschaffen werden.

Als rechtlicher Anreiz wird in Anlehnung an das Produktsicherheitsrecht die Knüpfung rechtlicher Wirkungen an anerkannte Verhaltenskodizes vorgeschlagen.

Standardklausel zur Stärkung der Ko-Regulierung im digitalen Binnenmarkt

Vor diesem Hintergrund hat der SRIW einen konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Standardklausel entwickelt. Die Idee dabei ist, die angestrebte Verschlankung gesetzlicher Vorgaben durch einen gesetzlichen Rahmen für Ko-Regulierungsmaßnahmen zu flankieren, der eine staatliche Anerkennung solcher Maßnahmen ermöglicht und diese mit bestimmten rechtlichen Wirkungen verknüpft. Dadurch wird eine bessere Verzahnung zwischen abstrakten gesetzlichen Regeln und untergesetzlichen Maßnahmen erreicht, die diese kontextspezifisch konkretisieren und damit schneller und flexibler auf aktuelle Herausforderungen und Veränderungen im Markt reagieren können. Das Ziel ist dabei weder eine Selbstbeschränkung des Gesetzgebers noch eine unnötige Formalisierung bestehender Selbstregulierungsansätze, sondern die Erweiterung des Instrumentenkastens durch Einführung einer zusätzlichen Ebene anerkannter Standards, die aufgrund ihrer rechtlichen Wirkung einen Beitrag für mehr Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer schaffen sollen. 
So kann in vielen Fällen die Beantwortung der Frage erleichtert werden, wie bestehende gesetzliche Regelungen auf neue Entwicklungen in der Technik und am Markt angewendet werden sollten ohne Jahrzehnte auf höchstrichterliche Entscheidungen zu warten oder ständig die Forderung nach neuen Gesetzen zu erheben. Die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Verleihung von Rechtswirkungen an private Standards ist die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen an deren Entwicklung und Durchsetzung. Die Mindestanforderungen aus Sicht der EU hat die Kommission in den „EU-Principles for Better Self- and Co-Regulation“ zusammengefasst. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem technischen Sicherheitsrecht ausdrücklich anerkannt, dass bei möglichst flexiblen und kontinuierlichen Anpassungen im Rahmen einer komplexen Materie der Gesetzgeber nicht alle Anforderungen selbst formulieren kann.
Der Vorschlag beruht zum einen auf dem Ergebnis des Trilogs zur Datenschutz-Grundverordnung zu den Artikeln 38 und 38a, bezieht aber gleichzeitig die bestehenden Mechanismen zur Anerkennung technischer Standards und deren rechtliche Wirkungen im Rahmen des Produktsicherheitsrechts ein.

Der SRIW hat einen konkreten Entwurf für eine Standardklausel in Brüssel vorgestellt und diskutiert. Die Reaktionen darauf waren überwiegend positiv.

Die "Community of Practice for Better Self and Co-Regulation" (CoP) der Generaldirektion CONNECT der EU Kommission befasst sich mit der Frage, wie Selbst- und Ko-Regulierung einen Beitrag zu einem besseren regulatorischen Umfeld im Bereich digitaler Märkte leisten kann. Darüber wird im Rahmen der CoP mit hochrangingen Experten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diskutiert und es werden konkrete Vorschläge für die Umsetzung dieses Ziels unterbreitet.
Die Idee der CoP geht auf die EU Strategie für „Corporate Social Responsibility“ zurück, in dessen Rahmen das Ziel ausgegeben wurde, Prinzipien für wirksame Verfahrensweisen im Bereich der Self- und Ko-Regulierung zu entwickeln, um einen effektiveren Einsatz dieser freiwilligen Regulierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden nach einer öffentlichen Anhörung im Sommer 2012 die „Principles for Better Self and Co-Regulation“ entwickelt und die CoP gegründet, mit der Maßgabe, diese Prinzipien kontinuierlich zu verbessern und zu verbreiten.

Der SRIW ist im Lenkungsausschuss der CoP aktiv. Zusammenfassend stellen die "Principles for Better Self- and Co-Regulation" die folgenden Anforderungen an wirksame Maßnahmen der Selbst- und Ko-Regulierung (Englisch):
Conception

  • Participants - As many as possible potential useful actors should be represented
  • Openness - Envisaged actions should be prepared openly and involve all interested parties
  • Good faith - Different capabilities of participants should be taken into account, activities outside the action's scope should be coherent with the aim of the action and participants are expected to commit real effort to success
  • Objectives – Must be set out clearly and unambiguously and include targets as well as indicators for evaluation purposes
  • Legal compliance – Actions must be designed in compliance with applicable law and fundamental rights as enshrined in EU and national law

Implementation

  • Iterative improvements - A prompt start, with accountability and a process of "learning by doing", with sustained interaction between all participants
  • Monitoring - Conducted in a way that is sufficiently open and autonomous to command respect from all interested parties
  • Evaluation - To allow participants to assess whether the action may be concluded, improved or replaced
  • Resolving disputes - By ensuring they receive timely attention. Non compliance should be subject to a graduated scale of sanctions.
  • Financing - Participants will provide the means necessary to fulfil the commitments, and participation of civil society organisations may be supported by public funders or others.

Die Principles können hier heruntergeladen werden.

Der Nationale IT-Gipfel dient als zentrale Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bei der Gestaltung des digitalen Wandels. Der IT-Gipfelprozess ist in neun Plattformen und zwei Foren organisiert, in denen die Themen der Digitalen Agenda der Bundesregierung diskutiert und konkrete Projekte unter Beteiligung der genannten Stakeholder durchgeführt werden.

Der SRIW bringt regelmäßig seine Expertise beim Nationalen IT-Gipfel ein. So wurde seitens des Vereins z.B. maßgeblich an "Eckpunkten für eine Schlichtungsordnung im Bereich der digitalen Wirtschaft" und an einem "OnePager zur vereinfachten Darstellung von Datenschutzerklärungen" mitgearbeitet.

Für die verschiedenen Codes of Conduct besteht die Möglichkeit Steuerungskreise einzurichten. Diese dienen insbesondere dazu

  •  den in Frage stehenden Code regelmäßig zu evaluieren,
  • darauf aufbauend erforderliche Anpassungen und Änderungsvorschläge zu erarbeiten,
  • und weitere kodexspezifische Fragestellungen zu erörtern.