Ein interessantes Beispiel für eine solche Ausnahme ist Griechenland, wo die algorithmische Folgenabschätzung für die öffentliche Verwaltung gesetzlich verankert wurde (Gesetz 4961/2022). In diesem Beitrag wird dieses Beispiel näher betrachtet. Zunächst wird der Hintergrund erläutert und die algorithmische Folgenabschätzung als Instrument des Risikomanagements erklärt. Anschließend werden die Bestimmungen des griechischen Gesetzes zur algorithmischen Folgenabschätzung dargelegt und ihr Verhältnis zur datenschutzrechtlichen Folgenabschätzung gemäß der DS-GVO sowie zur grundrechtlichen Folgenabschätzung der KI-Verordnung verglichen. Abschließend folgt eine Schlussbetrachtung samt Ausblick.
Der Beitrag ist zu finden in der MMR-Aktuell 2024, 01543 - beck-online.
Hier gibt es mehr Informationen zum Projekt CoyPu (Cognitive Economy Intelligence Plattform für die Resilienz wirtschaftlicher Ökosysteme).