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Pressemitteilung: Prüfsiegel für verbraucherfreundlichen Haustürvertrieb -Branchenkodex unterstützt den kommunalen Glasfaserausbau erheblich

HaustürkodexNewsPress Release

Köln, 16. November 2023. Der Branchenkodex für den Haustürvertrieb – der Haustürkodex – tritt heute in Kraft. Mit dem Haustürkodex haben verschiedene Telekommunikationsprovider ein effektives Instrument zur Qualitätssicherung der enorm wichtigen Beratung der Bürger und Bürgerinnen in ihrem Zuhause geschaffen, um unter anderem den Glasfaserausbau zu unterstützen. Begleitet wurde die Entwicklung des Haustürkodex durch den Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW).

Das Thema Glasfaseranschluss ist komplex und wirft viele Fragen auf: Warum soll ich mich für einen Glasfaseranschluss entscheiden? Wie kommt die Glasfaser in mein Haus? Mit welchen Beeinträchtigungen muss ich rechnen?

Bei den vielfältigen Fragen zum Glasfaserausbau müssen die Kommunen darauf vertrauen können, dass die ausbauenden Unternehmen transparent und fair Rede und Antwort stehen,“ erklärt Jürgen Grützner. „Der Haustürkodex mit seinem Prüfsiegel für verbraucherfreundlichen Haustürvertrieb unterstützt die politisch Verantwortlichen dabei, sich für ein ausbauendes Unternehmen mit höchsten Beratungs-Standards zu entscheiden und damit den Glasfaserausbau in Ihren Gemeinden erfolgreich umzusetzen.“

Eine gute seriöse Beratung ist das beste Mittel, um die erforderlichen Vorverträge abschließen zu können, damit statt teurer Förderung auf Kosten der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen und der Kommunen der Ausbau von den Unternehmen finanziert werden kann. Eine erfolgreiche Vorvermarktung entscheidet oftmals, in welchem Ort der Ausbau zuerst beginnt.

Das ist eine Win-Win-Situation, von der alle profitieren. Wenn die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen uns beim möglichst weitgehenden eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau unterstützen, dürfen sie auch ein Höchstmaß an Qualität bei der Beratung verlangen“, räumt Grützner ein.

Mit dem heutigen Inkrafttreten des Haustürkodex können sich ab sofort Provider der Telekommunikationsbranche zur Einhaltung der festgeschriebenen Bestimmungen verpflichten. Das rechtlich verbindliche Bekenntnis zu den hohen Qualitätsanforderungen des Haustürkodex erfolgt gegenüber einer unabhängigen privaten Überwachungsstelle. Nur wenn die Standards der Unternehmen in den Bereichen Direktvertrieb, Kunden- und Beschwerdemanagement sowie Qualitätssicherung den Vorgaben des Haustürkodex entsprechen, erhalten diese von der Überwachungsstelle das Prüfsiegel und werden von ihr in das öffentlich einsehbare Register aufgenommen. Regelmäßige Kontrollen dienen im Folgenden dazu, die Standards des Haustürkodex und damit einen fairen, verbraucherfreundlichen Glasfaservertrieb langfristig zu etablieren.

Die engmaschige und unabhängige Prüfung der Unternehmen bildet neben den inhaltlichen Qualitätsanforderungen das Kernstück des Haustürkodex. Die Umsetzung basiert auf etablierten und international anerkannten Verfahren der unabhängigen Konformitätsbewertung. Hierdurch wird die Effektivität des Selbstverpflichtungsinstruments fortlaufend gesichert.“, erläutert SRIW-Geschäftsführer Frank Ingenrieth und ergänzt: Daher macht ein solches Überwachungskonzept den Unterschied zu sonstigen Verhaltenskodizes, und bietet Anbietern damit einen Anreiz sich positiv vom Wettbewerb abzuheben. Die Provider, die erfolgreich die Prüfung durchlaufen haben, werden in einem öffentlich zugänglichen Register gelistet.“

Damit endet die Arbeit aber nicht. Der SRIW wird die kontinuierliche, inhaltliche Entwicklung von nun an verantworten. Diesbezüglich führt Ingenrieth aus:

Die inhaltliche Weiterentwicklung des Haustürkodex ist wesentlicher Bestandteil effektiver Selbstregulierung. Das Verbraucherschutzniveau und die Praxisnähe werden so fortwährend hochgehalten. Das heutige Inkrafttreten ist ein wichtiges Signal für die betroffene Branche. Es ist aber auch ein starkes Zeichen, dass die Wirtschaft effektive und glaubwürdige Instrumente der Selbst- und Koregulierung etablieren kann.“ 

Die Unternehmen Deutsche Giganetz, Deutsche Glasfaser, Deutsche Telekom, EWE, Goetel, Leonet, Tele Columbus PYUR und Vodafone haben schon jetzt verbindlich zugesichert, sich bis Ende Januar 2024 zur Einhaltung des Haustürkodex zu verpflichten. Weitere Provider können sich jederzeit anschließen.

Damit stärken wir unser gemeinsames Ziel, die Digitalisierung in Deutschland so schnell wie möglich voran zu treiben und sparsam mit den Steuergeldern umzugehen!“, so Grützner.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://haustuerkodex.de/

 


Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 180 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Zudem steht der Verband für wichtige Investoren, die den Glasfaserausbau in Deutschland deutlich voranbringen werden. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber. 


Der SRIW e.V. wurde 2011 als unabhängige, private Aufsichtsstelle branchenspezifischer Verhaltensregeln gegründet. Oberste Prämisse seit Gründung war und ist es, die notwendigen, unabhängigen Strukturen bereitzustellen, um branchenspezifische Verhaltensregeln zu etablieren und zu verwalten sowie deren glaubwürdige und wirksame Überwachung, inklusive eines Beschwerdemanagements, zu gewährleisten. Seither ist der SRIW erfolgreich an der Entwicklung von Verhaltensregeln, unter anderem im Bereich Datenschutz, beteiligt und konnte ein umfassendes Ökosystem glaubwürdiger Verhaltensregeln etablieren.

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