Nach hitziger Debatte bei der Einführung von Street View vor fünf Jahren und diversen Forderungen nach neuen Gesetzen hat sich die Diskussion um Straßenpanoramadienste inzwischen beruhigt. Die Dienste sind für viele Bürger zu einem nützlichen Bestandteil des Alltages geworden und der Bedarf an Straßenpanoramaaufnahmen ist deutlich gestiegen.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von PwC Legal zur Evaluierung des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste.
- 80 Prozent der Internetnutzer informieren sich mit Straßenaufnahmen
- Geodatenkodex erfolgreich evaluiert
- Großer Bedarf für Panoramaaufnahmen bei den Kommunen
Berlin, 17. April 2015 – Vier von fünf (80 Prozent) Internetnutzern in Deutschland gebrauchen regelmäßig Straßenpanoramadienste wie Street View. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW) unter 1.014 Internetnutzern ergeben. Danach wünschen sich zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten ein flächendeckendes Angebot dieser Online-Dienste. Derzeit bietet hierzulande nur Google öffentlich zugängliche Straßenpanoramabilder an, und das auch nur von 20 Städten. Die Aufnahmen sind inzwischen weitgehend veraltet. „Im Gegensatz zu weiten Teilen Europas und weiteren Ländern in aller Welt müssen sich die Nutzer in Deutschland mit einem stark eingeschränkten Angebot zufrieden geben“, sagte SRIW-Vorstandschef Harald Lemke. „Andere Anbieter haben sich entweder vom deutschen Markt zurückgezogen oder sind gar nicht erst mit ihren Produkten an den Start gegangen.“
Grund für diese Situation ist die seinerzeit sehr intensiv geführte Debatte um den Datenschutz bei Panoramadiensten. „Als Google vor fünf Jahren begann, deutsche Straßen digital zu erfassen, wurde der gesellschaftliche Nutzwert solcher Dienste in der öffentlichen Diskussion kaum erwähnt und Bedenken in Bezug auf den Datenschutz in den Vordergrund gerückt“, sagte Lemke. Die Folge war ein erheblicher Vertrauensverlust der Bürger. Unternehmen wie Google, Microsoft oder Nokia Here sahen von weiteren Investitionen ab. Als Reaktion auf die Diskussion entwickelten Unternehmen der ITK-Branche im Jahr 2011 den „Datenschutz-Kodex für Geodatendienste“. Sein Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes in diesem Bereich zu etablieren und dadurch verlorenes Vertrauen und Akzeptanz im Markt wiederherzustellen.
In der nun erstmalig durchgeführten unabhängigen Evaluierung bestätigen die Gutachter von PricewaterhouseCoopers, dass der Kodex seine Ziele erreicht hat. Er ist datenschutzkonform ausgestaltet, etabliert Informationspflichten der Anbieter und bietet Bürgern eine Anlaufstation, um sich über Geodatendienste zu informieren oder Gebäudefassaden bei Bedarf verpixeln zu lassen. Darüber hinaus ergab die im Rahmen der Evaluierung durchgeführte repräsentative Umfrage, dass der gesellschaftliche Nutzwert der Dienste sehr vielseitig ist. So werden Straßenpanoramen nicht nur im touristischen Bereich (54 Prozent), zur Navigation (69 Prozent) und zur Wohnungssuche (29 Prozent) eingesetzt. 18 Prozent der Befragten nutzen die Dienste regelmäßig, um die Barrierefreiheit von Zielorten zu überprüfen. „Straßenpanoramadienste verbessern den Lebensalltag sehr vieler körperlich eingeschränkter Menschen“, sagte Lemke.
Franz-Reinhard Habbel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund: „Auch die Kommunen erkennen die vielseitigen Einsatzbereiche von Straßenpanoramaaufnahmen, unter anderem bei Feuerwehr, Polizei, Verkehr, Mobilität und Touristik. Wir sehen hier große Potenziale unsere Arbeit effizienter zu machen.
Um noch bestehende Unsicherheiten zu verringern, wurde der Kodex nun überarbeitet: Aufgrund der positiven Erkenntnisse der Evaluierung wurde der Anwendungsbereich auf Straßenpanoramadienste erweitert, die überwiegend kommunal genutzt werden, aber nicht öffentlich im Internet zugänglich sind. Die Voraussetzungen der Nutzung von Straßenpanoramaaufnahmen durch die Kommunen werden nun klar im Kodex beschrieben und dadurch Rechtssicherheit sowohl für die Kommunen als auch für deren überwiegend mittelständische Auftragnehmer geschaffen. Im Dialog mit den Datenschutzaufsichtsbehörden wird eine Anerkennung des Kodex nach § 38a Bundesdatenschutzgesetz angestrebt. Dies wäre eine Win-Win-Situation für Bürger, Kommunen und Unternehmen, weil dadurch eine einheitliche Anwendung der Datenschutzgesetze für Straßenpanoramadienste sichergestellt würde und gleichzeitig bestehende Barrieren für die Beauftragung der dringend benötigten Geodaten beseitigt werden könnten.
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Hinweis zur Methodik: Die Umfrage zur Nutzung von Straßenpanoramadiensten wurde im Rahmen der Evaluierung im Auftrag des SRIW erstellt. Die Bitkom Research GmbH hat dafür in Zusammenarbeit mit dem Feldinstitut panelbiz 1.014 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
Zur Einhaltung der Regelungen des „Datenschutzkodex für Geodatendienste“ haben sich derzeit die Unternehmen Cyclomedia Deutschland GmbH, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Google Inc., HERE Deutschland GmbH, Map & Route GmbH & Co. KG, Microsoft Deutschland GmbH und Panolife GmbH verpflichtet.