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Der SRIW, als Teil des Projektes CoyPu, veröffentlicht Beitrag in Heft 7 der Zeitschrift für Datenschutz – „EuGH-Vorlage: Darf eine Datenbank im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens veräußert werden, wenn sie personenbezogene Daten enthält?“

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In folgendem Vorabentscheidungsersuchen wird um Klärung des Verhältnisses zwischen den in der DSGVO vorgesehenen Beschränkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten einerseits und dem Recht auf Veräußerung einer Datenbank im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens in Einklang mit der Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken andererseits ersucht.

Wesentliche Beeinträchtigung einer Datenbank Sekundärnutzung?

So fragt das polnische Gericht, ob und inwiefern ein Schutz der in einer Datenbank enthaltenen personen-bezogenen Daten nach Maßgabe der DSGVO, dem in die EU-Rechtsordnung aufgenommenen und im nationalen, polnischen Recht umgesetzten sui generis Schutz von Datenbanken widerspräche, und somit die Möglichkeit einer Sekundärnutzung einer Datenbank wesentlich beeinträchtige bzw. verneine.

Was birgt die Zukunft?

Es ist abzuwarten welchem Schutzzweck der EuGH Vorrang geben wird und mit welcher Argumentation.

Derartige Fragestellungen sind auch aus Sicht von Krisenpräventions- und Krisenresilienzplattformen, wie etwa dem Projekt Cognitive Economy Intelligence Plattform für die Resilienz wirtschaftlicher Ökosysteme (CoyPu) – von hoher Bedeutung da der Erwerb von Datenbanken durch derartige Plattformen im Ergebnis sachdienlich und daher mehrwertig sein könnte.

Der Beitrag ist zu finden im Newsdienst ZD-Aktuell Heft 7/2023.

Hier gibt es mehr Informationen zum Projekt CoyPu (Cognitive Economy Intelligence Plattform für die Resilienz wirtschaftlicher Ökosysteme).

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