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Der SRIW, als Teil des Projektes CoyPu, veröffentlicht Beitrag in der Ausgabe 2/2023 der Datenschutz-Nachrichten (DANA)– „Ermächtigung zum Einsatz der Polizeisoftware hessenDATA ist verfassungswidrig“

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit Urteil vom 16. Februar 2023, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung nach der konkreten Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlage schärfer und strenger als bei einer gewöhnlichen Nutzung der Daten sind.

Polizeiliche KI-Informationssysteme deshalb per se verboten?

Das Urteil stellt klar, dass ein per se Verbot derartiger Informationssysteme nicht vorliegt. Vielmehr schaffen die dort angesprochenen Aspekte Rechtssicherheit betreffend die Speicherung und nachgelagerten Datenanalysen in polizeilichen KI-Informationssystemen.  Insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Zweckbindung und Zweckänderung waren hierbei bedeutend.

Auswirkungen im Kontext der Krisenresilienz

Auch für sog. Krisenresilienzplattformen, welche große Mengen an Daten aus unterschiedlichen privaten und öffentlichen Datenquellen verarbeiten, werden die im Urteil klargestellten Anforderungen an eine KI basierte Datenverarbeitung mit großer Wahrscheinlichkeit eine wichtige Rolle spielen.

Der Beitrag ist zu finden in der Ausgabe 2/2023 der Datenschutz Nachrichten.

Hier gibt es mehr Informationen zum Projekt CoyPu (Cognitive Economy Intelligence Plattform für die Resilienz wirtschaftlicher Ökosysteme).

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