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SRIW präsentiert Vorschläge für einen innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen im digitalen EU-Binnenmarkt

SRIWNews

EU-Kommission diskutiert mit Experten Lösungen für schnellere Reaktionsfähigkeit bei Herausforderungen der digitalen Welt

Brüssel, 22. Januar 2016 – Der SRIW präsentierte auf der heutigen Plenarsitzung der „Community of Practice for Better Self- and Co-regulation“ der EU-Kommission Vorschläge zur Beseitigung regulierungsbedingter Barrieren, damit Verbraucher und Unternehmen zukünftig EU-weit besser von den Vorteilen digitaler Technologien profitieren können. Das ist das erklärte Ziel der EU-Kommission bei der Schaffung eines digitalen Binnenmarktes.

 

Der SRIW wurde von der Generaldirektion Connect der EU-Kommission gebeten, eine Standardklausel zu entwerfen, die im Rahmen der Umsetzung der Strategie eingesetzt werden kann, um gesetzliche Rahmenbedingungen und Multi-Stakeholder Prozesse besser miteinander zu verzahnen und so flexibler auf neue gesellschaftliche Herausforderungen im Zuge der digitalen Transformation zu reagieren.

SRIW Vorstandschef Harald Lemke: „Ein vertrauenswürdiger und innovativer digitaler Binnenmarkt kann sich nur dann entwickeln, wenn staatliche Regulierung einen klar definierten Handlungsrahmen setzt, der durch konkrete und marktgerechte Maßnahmen einer gesetzlich legitimierten Ko-Regulierung ausgefüllt wird.“

Die heute präsentierten Vorschläge zielen nicht darauf ab, demokratisch legitimierte staatliche Regulierung zu ersetzen. Vielmehr geht es um die Konkretisierung abstrakter gesetzlicher Wertentscheidungen und Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Know-How relevanter Stakeholder. Im Ergebnis kann so das regulatorische Tempo und die Flexibilität erreicht werden, die für ein hoch-innovatives Umfeld wie die digitalen Märkte erforderlich sind. Damit Ko-Regulierung funktionierten kann, bedarf es jedoch eines regulierten Rahmens mit Mindestanforderungen und Anreizen zur Mitwirkung an Multi-Stakeholder-Prozessen und untergesetzlichen Maßnahmen. Ein staatlicher Anerkennungsprozess, der im Ergebnis auch positive rechtliche Wirkungen für die beteiligten Unternehmen nach sich zieht, ist dafür zwingend notwendig. Denn nur so kann die für die dynamische Entwicklung digitaler Märkte dringend erforderliche Rechtssicherheit erzeugt werden, von der Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen profitieren.


Weitere Informationen zu dem Vorschlag unter: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/content/could-standard-clause-help-better-frame-srcr

Weitere Informationen zur „CoP for better self- and co-regulation“: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/community-practice-better-self-and-co-regulation-0