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Was tun Smartphonenutzerinnen und -nutzer bereits für ihren Datenschutz?

PGuard

Nutzerumfrage zeigt: Betroffene ergreifen bereits jetzt Maßnahmen zum Selbstdatenschutz, doch bremst technische Komplexität deren Handeln?

Ein weiterer Teil der im August 2016 durchgeführten, repräsentativen Umfrage beschäftigte sich mit den Kompetenzen von Smartphonenutzerinnen und -nutzern. Hierfür wurde von den Umfrageteilnehmern erfragt, welche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten in der Vergangenheit bereits ergriffen wurden.

Hintergrund: Mobiler vs. stationärer Datenschutz

Ein Teil der Antwortmöglichkeiten beschränkte sich hierbei auf Maßnahmen, die nur mit oder durch das Smartphone durchgeführt werden können, andere der vorgegebenen Maßnahmen waren etwas allgemeiner gestaltet und trafen sowohl auf den Selbstdatenschutz im Smartphone als auch auf den stationären Webseitengebrauch zu.

Zusammenfassung in Zahlen

Die Ergebnisse der Befragung sind in Grafik 1 abgebildet und können folgendermaßen zusammengefasst werden: Fast ein Viertel der Befragten (23,5%) gibt an, dass sie bisher keine Maßnahmen zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten ergriffen haben. Die anderen 76,5% der Befragten haben mindestens eine Maßnahme für ihren Selbstdatenschutz ergriffen. Im Durchschnitt ergreifen die Umfrageteilnehmer 1,8 Maßnahmen.

App-spezifische Maßnahmen

Im Bereich App-spezifischer Datenschutz wird die Deinstallation von Apps mit knapp 38% als am häufigsten ausgeführte Maßnahme genannt. Das Entziehen von Funktionsberechtigungen liegt mit knapp 28% auf dem zweiten Rang, gefolgt vom Lesen der Datenschutzerklärung einer App mit 25,6%. Das Lesen der Datenschutzerklärung auf Webseiten wird von den Umfrageteilnehmern mit knapp 29% etwas häufiger als Maßnahme angegeben.

Allgemeine (stationäre) Maßnahmen

Die allgemeinen Maßnahmen, das heißt diese, die sowohl auf den Selbstdatenschutz im Smartphone als auch auf Webseiten und stationäre Geräte zutreffen, werden ebenfalls weniger häufig genannt. So geben 22,4% der Befragten an, dass sie in sozialen Netzwerken Synonyme verwenden. Das Entfernen von Verlinkungen auf Bildern wird von 17,3% der Teilnehmer vorgenommen. Von Betroffenenrechten haben immerhin noch 13,4% der Befragten Gebrauch gemacht, das Ändern von speziellen Gerätekennungen ist jedoch mit nur 7,2% Nennungshäufigkeit am geringsten.

Fazit

Die Mehrheit der Befragten Smartphonenutzerinnen und -nutzer ergreifen Maßnahmen zum Selbstdatenschutz. Doch gerade technische Maßnahmen, die schwierig von Laien umgesetzt werden können, werden selten genutzt. Hier besteht Optimierungspotential, welches das Forschungsprojekt PrivacyGuard adressieren möchte.  Ziel muss es sein neben reinen, transparenzfördernden Maßnahmen Betroffenen individuelle Handlungsoptionen zu offerieren, die wiederum selbst verständlich aber vor allem leicht umsetzbar sein müssen.

 

Bei Rückfragen zu den Studienergebnissen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Sara Elisa Kettner.

Datenschutz im Smartphone: Maßnahmen
Grafik 1: Maßnahmen