Berlin, 3. August 2015 - Um Unternehmen eine praktikable und rechtssichere Handhabung der Datenschutzregeln bei der Nutzung personenbezogener Geodaten zu ermöglichen, hat die Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder zu einem bundesweit einheitlichen Regelwerk zusammengefasst, dem „GeoBusiness Code of Conduct (CoC)“. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix hat den GeoBusiness CoC nun offiziell anerkannt.
„Durch die Anwendung des GeoBusiness Code of Conduct können Unternehmen mit wenigen Klicks einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellen und gegenüber öffentlichen Stellen und Datenanbietern dokumentieren. Das erleichtert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen den Bezug und die Nutzung von Geodaten und stärkt die Anwendung der Datenschutzgesetze. Das ist ein positives Signal für die Wirtschaft“, erklärt Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
Die wirtschaftliche Nutzung von Geodaten öffentlicher Stellen birgt erhebliches wirtschaftliches Potenzial. Dies gilt insbesondere für hochauflösende und genaue Geodaten. Solche Daten weisen allerdings häufig einen Personenbezug auf und sind somit datenschutzrelevant. Konkret geht es dabei zum Beispiel um Eigentümerinformationen in Grundstücksdaten, die von der Rohstoffwirtschaft genutzt werden können, um ihre Betriebsplanung weiter zu verbessern, oder Angaben zu denkmalgeschützten Gebäuden, die für die Versicherungswirtschaft relevant sind.
Der GeoBusiness CoC wird von der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kooperation mit dem Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) umgesetzt. SRIW Vorstandschef Harald Lemke erklärt: „Durch die Kooperation zwischen Wirtschaft und Behörden ist es gelungen, eine praktikable Lösung zu entwickeln, die Geodaten besser zugänglich macht und zugleich den Datenschutz sichert. Das hat Vorbildcharakter.“
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix betont: „Mit dem GeoBusiness CoC ist für einen wichtigen Wirtschaftszweig ein angemessener Ausgleich zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit gefunden worden, der dem Bundesdatenschutzgesetz entspricht.“
Unternehmen haben durch den GeoBusiness CoC die Möglichkeit, der Selbstverpflichtungserklärung online beizutreten und Geschäftsprozesse, bei denen Geodaten zum Einsatz kommen, akkreditieren zu lassen. Dazu kann man den Service www.geodatenschutz.org nutzen. Dieser fragt bestimmte technische und organisatorische Regelungen des Unternehmens in Bezug auf den Datenschutz ab, zum Beispiel wie ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erreichbar ist oder welche Maßnahmen zum Schutz vor unbefugten Zugriffen auf personenbezogene Daten getroffen werden. „Dieses zu harmonisieren haben wir 2010 begonnen, ohne einheitlich geregelten Datenschutz kein wirtschaftlicher Mehrwert“, sagt Dr. Jörg Reichling, Verhandlungsführer für die GIW-Kommission.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist gemeinsam von Mitgliedern der Kommission für Geoinformationswirtschaft, Unternehmern, Rechtsanwälten und Datenschützern ausgearbeitet worden. Weitere Informationen zum GeoBusiness CoC sind abrufbar unter www.geodatenschutz.org.