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Datenschutz-Kodex für Geodatendienste veröffentlicht

GeodatenkodexSRIWNews

Berlin, 21. April 2015 – Auf der Grundlage der von PriceWaterhouseCooper (PwC) durchgeführten Evaluierung des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste haben die Unterzeichner den Kodex entsprechend den Empfehlungen von PwC überarbeitet und erweitert. Der neue Kodex, auf den sich führende Unternehmen der digitalen Wirtschaft verpflichtet haben, wurde nun durch den SRIW veröffentlicht.

  • Überarbeitung des Kodex nach Evaluation
  • Ausweitung auf kommunal genutzte Straßenaufnahmen
  • Zusätzliche Informationen bei Veröffentlichung

Die neue Fassung des Kodex können Sie hier abrufen.

Der Anwendungsbereich des Kodex wurde auf Straßenpanoramaaufnahmen erweitert, die nicht öffentlich im Internet zugänglich sind, sondern lediglich organisationsintern zum Beispiel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben genutzt werden. Für diese Daten gelten geringere Anforderungen als für öffentlich zugängliche Daten.

Für öffentlich zugängliche Panoramadienste wie Street View wurde eine zusätzliche Informationspflicht der Anbieter in den Kodex aufgenommen. Diese müssen zukünftig nach dem Kodex nicht nur über Aufnahmefahrten informieren, sondern auch über den voraussichtlichen Termin der Veröffentlichung der Daten. Damit wird besorgten Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich Bilder von Gebäudefassaden unmittelbar nach der Veröffentlichung anzusehen und über eine mögliche Verpixelung zu entscheiden (entsprechend dem im Kodex eingeräumten Widerspruchsrecht).

Hier die wichtigsten Änderungen des Kodex im Überblick:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf das Bereitstellen von Straßenpanoramaaufnahmen zur Verwendung in geschlossenen Benutzergruppen (z.B. innerhalb von Behörden oder Kommunen)
  • Vorabankündigung des geplanten Veröffentlichungszeitraums
  • Online-Widerspruchsmöglichkeit auch per E-Mail
  • Verkürzung der Ankündigungsfrist für Aufnahmefahrten von 1 Monat auf 2 Wochen

Hier die wichtigsten Ergebnisse der unabhängigen Gutachter von PricewaterhouseCoopers (Bericht zur Evaluierung des Kodex):

  • Der Kodex ist datenschutzkonform ausgestaltet und schafft insgesamt einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Betroffenen, Nutzern und Anbietern von Straßenpanoramadiensten.
  • Die vom Kodex vorgesehen Verpflichtungen wurden umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung einer „Zentralen Informations- und Widerspruchsstelle“ (ZIWS) sowie die Durchführung umfassender Transparenzmaßnahmen durch die Unterzeichner.
  • Die im Rahmen der ZIWS zur Verfügung gestellte Adresssuchfunktion für Betroffene wird von 74% der Internetnutzer als benutzerfreundlich beurteilt.
  • Straßenpanoramadienste werden von 80% der Internetnutzer regelmäßig verwendet und zwei Drittel wünschen sich ein flächendeckendes Angebot in Deutschland. Die Anwendungsszenarien für die Dienste sind vielseitig (z.B. Nutzung zur Überprüfung der Barrierefreiheit durch 18% der Internetnutzer).

Im Rahmen der Evaluierung wurden umfassend Unterlagen und Statistiken des mit der Umsetzung des Kodex beauftragten gemeinnützigen Vereins „Selbstregulierung Informationswirtschaft“ (SRIW) eingesehen, Anbieter von Straßenpanoramadiensten befragt, Meinungen von Interessengruppen eingeholt und im Wege einer repräsentative Umfrage die Sichtweise von Internetnutzern ermittelt. Der vollständige Bericht wird auf Anfrage von der Geschäftsstelle des SRIW zur Verfügung gestellt.

 

Zur Einhaltung der Regelungen des „Datenschutzkodex für Geodatendienste“ haben sich derzeit die Unternehmen Cyclomedia Deutschland GmbH, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Google Inc., HERE Deutschland GmbH, Map & Route GmbH & Co. KG, Microsoft Deutschland GmbH und Panolife GmbH verpflichtet.

Der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. wurde im August 2011 von führenden Unternehmen des ITK-Sektors sowie dem Branchenverband BITKOM gegründet. Sein Ziel ist es, den Verbraucher- und Datenschutz im Internet zu fördern und durch Instrumente der Selbstregulierung in der Praxis umzusetzen. Seit September 2012 können Verbraucher die Plattform www.geodatendienstekodex.de nutzen, um sich über die Funktionsweise von Geodatendiensten und die Möglichkeiten zur Unkenntlichmachung von Bildmaterial zu informieren.

Weitere Informationen unter: www.sriw.de   oder    www.geodatendienstekodex.de

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